Rechtsgrundlage der Bürgerbeteiligung
im Sanierungsverfahren ist § 137 BauGB. Demnach
haben die von Sanierungsmaßnahmen "Betroffenen"
den Anspruch auf frühzeitige Information,
Beratung und Mitwirkung bei der Vorbereitung und
Durchführung der Sanierung. Die Ausgestaltung
dieses Rahmens obliegt der für die Sanierung
zuständigen Gemeinde, dem Bezirksamt
Mitte von Berlin.
Zu den wesentlichen Zielen und Maßnahmen
im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Sanierungsgebiet
Turmstraße gehören:
• die Etablierung
von festen Gremien zur Bürgerbeteiligung
und Mitwirkung
• die Durchführung
von Informationsveranstaltungen zu Projekten und
Maßnahmen
• die regelmäßige
Herausgabe der Stadtteilzeitung 'ecke turmstraße'
Partizipation
Neben der maßnahmen- bzw. projektbegleitenden
Öffentlichkeitsarbeit wurde eine dauerhafte, institutionalisierte
Bürgerbeteiligung über die Organisation zweier
Gremien geschaffen. Zur Artikulierung und Bündelung
der Interessen der Bewohner
wurde im Jahr 2010 eine Stadtteilvertretung Turmstraße
gebildet. Die Stadtteilvertretung repräsentiert die Interessen
der Bewohner und Mieter, Grundstückseigentümer
und Pächter sowie Gewerbetreibenden im Gebiet
und ist zugleich Ansprechpartner der Verwaltung
im Sanierungsprozess. Die Mitwirkung der Bewohner,
Eigentümer und Gewerbetreibenden ist eine wichtige
Voraussetzung zur Erreichung der Sanierungsziele
im Sinne der in der Turmstraße lebenden und arbeitenden
Menschen. Deshalb wird die Sanierung von einer
breiten Bürgerbeteiligung, einer umfassenden Information der Öffentlichkeit
und einer Kooperation mit lokalen Akteuren und
engagierten Menschen vor Ort begleitet.

Kontakt
Koordinationsbüro für Stadtentwicklung
und Projektmanagement - KoSP GmbH
Schwedter Straße 34 A, 10435 Berlin
Gisbert Preuß, Andreas
Wilke, Uwe Lotan
Telefon 030. 330028-30
turmstrasse at kosp-berlin.de
www.kosp-berlin.de |
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